Das Wichtigste in Kürze
- Dein Grundgehalt ist einkommensteuerpflichtig; Sozialabgaben zahlst du als Soldat keine.
- Meist besteht keine Abgabepflicht – eine freiwillige Erklärung ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich und bringt oft mehrere Hundert Euro.
- Größter Hebel sind die Werbungskosten oberhalb des Pauschbetrags von 1.230 Euro.
- Wichtig: Steuerfrei erstattete Beträge (z. B. Trennungsgeld) mindern die absetzbaren Kosten.
Pflicht oder freiwillig?
In der Regel bist du als Soldat nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Eine Pflicht entsteht erst in bestimmten Fällen – etwa bei Nebeneinkünften, der Steuerklassenkombination III/V oder Lohnersatzleistungen. Freiwillig (Antragsveranlagung) kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Das lohnt sich oft, weil das Finanzamt automatisch nur den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ansetzt – alles darüber holst du nur mit Belegen zurück.
Was du als Werbungskosten absetzen kannst
- Fahrten zur Dienststelle: Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Kilometer (ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro) für den Weg zur Stammkaserne oder zum Fliegerhorst – auch dann, wenn du in Uniform die Freifahrt nutzt. Ein Schiff gilt dabei nicht als erste Tätigkeitsstätte.
- Dienstreisen, Lehrgänge, Übungen: Bei Auswärtstätigkeiten kannst du Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand (14 bzw. 28 Euro pro Tag) ansetzen – soweit der Dienstherr nicht erstattet.
- Arbeitsmittel & Uniform: selbst gekaufte Ausrüstung, Fachliteratur und die Reinigung der Uniform (glaubhaft belegbar).
- Berufsverband: Beiträge zu einem Berufsverband wie dem Bundeswehrverband sind voll absetzbar.
- Fortbildung: Lehrgangs- und Prüfungskosten; für Fernlehrgänge von zu Hause auch die Homeoffice-Pauschale.
Doppelte Haushaltsführung
Führst du am Dienstort eine Zweitwohnung und behältst deinen Lebensmittelpunkt mit eigenem Hausstand (finanzielle Beteiligung von mehr als 10 %), kannst du die Kosten der doppelten Haushaltsführung absetzen: Miete und Nebenkosten bis 1.000 Euro im Monat, eine Familienheimfahrt pro Woche und in den ersten drei Monaten den Verpflegungsmehraufwand. Beachte: Eine Versetzung gilt steuerlich oft zunächst als befristete Auswärtstätigkeit – das ist gerade bei der Marine wichtig, weil ein Schiff im Heimathafen nicht als Unterkunft zählt.
Der häufigste Fehler: Erstattungen vergessen
Absetzbar ist immer nur die Belastung, die am Ende bei dir hängen bleibt. Steuerfreie Erstattungen des Dienstherrn musst du gegenrechnen – du darfst dieselbe Fahrt oder Unterkunft nicht doppelt geltend machen. Das betrifft vor allem Trennungsgeld und Reisekostenerstattungen; auch der steuerfreie Auslandsverwendungszuschlag und die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten bleiben außen vor. Nur den selbst getragenen Teil setzt du an.
Nicht vergessen: Vorsorge – und eine Neuerung 2026
Neben den Werbungskosten kannst du Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben angeben, etwa Beiträge zur Dienstunfähigkeits-, Unfall-, Privat- oder Diensthaftpflichtversicherung. Und eine Neuerung: Seit 2026 hat sich der Lohnsteuerabzug bei der Vorsorgepauschale geändert. Für viele Soldaten wird die Steuererklärung dadurch zur freiwilligen Erklärung, mit der sie zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen – ein Blick auf die Abrechnung lohnt sich also.
Profi-Kniff: Sammle vom 1. Januar an alle Belege rund um den Dienst. Schon ein Unfall auf dem Arbeitsweg oder ein längerer Lehrgang kann den Pauschbetrag von 1.230 Euro sprengen – und ab dann zählt jeder Euro. Vergessene Jahre kannst du als Antragsveranlagung bis zu vier Jahre rückwirkend nachholen.