Das Wichtigste in Kürze
- Trennungsgeld gleicht Mehrkosten aus, wenn du dienstlich an einen anderen Ort musst, ohne dorthin umzuziehen.
- Anspruch haben Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit nach der Trennungsgeldverordnung (TGV).
- Es wird nur auf Antrag gezahlt – in der Regel binnen eines Jahres.
- Zwei Varianten: tägliche Rückkehr (Fahrtkosten) oder auswärtiges Verbleiben (Zweitwohnung + Tagegeld).
Wann du Anspruch hast
Trennungsgeld gibt es bei einer dienstlich veranlassten Maßnahme – etwa Versetzung aus dienstlichen Gründen, Abordnung oder Kommandierung, auch im Rahmen der Ausbildung. Voraussetzung: Der neue Dienstort ist ein anderer als bisher, und deine Wohnung liegt nicht im Einzugsgebiet. Wohnst du auf einer üblich befahrenen Strecke weniger als 30 Kilometer entfernt oder bereits am neuen Dienstort, gibt es kein Trennungsgeld.
Wie viel es gibt
Es kommt auf deine Situation an. Kehrst du täglich an den Wohnort zurück, werden die Fahrtkosten erstattet. Verbleibst du auswärts, gibt es zunächst Trennungsreisegeld (erste 14 Tage), danach Trennungstagegeld sowie Trennungsübernachtungsgeld für eine angemessene Zweitwohnung bis zu einem Höchstbetrag – plus Reisebeihilfen für Heimfahrten.
Worauf du achten musst
Trennungsgeld wird nicht automatisch gezahlt, sondern nur auf Antrag – und der muss in der Regel binnen eines Jahres gestellt werden, sonst verfällt der Anspruch. Auch wenn dir eine Umzugskostenvergütung zugesagt wurde, kann für eine Übergangszeit Trennungsgeld zustehen. Für Auslandsfälle gilt die gesonderte Auslandstrennungsgeldverordnung. Die zentrale Berechnung übernimmt das Bundesverwaltungsamt.
Häufige Fehler
Der Klassiker: Antrag vergessen oder zu spät gestellt – bares Geld verschenkt. Außerdem wichtig: Steuerfrei erstattete Beträge mindern deine Werbungskosten, du darfst dieselbe Fahrt also nicht doppelt geltend machen. Nur den nicht erstatteten Teil kannst du zusätzlich absetzen.
Profi-Kniff: Prüf bei einer Versetzung gleich, ob Trennungsgeld oder Umzugskostenvergütung für dich günstiger ist – und stell den Antrag sofort, nicht erst kurz vor Fristende.