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Ratgeber · Bezüge

Dienst zu ungünstigen Zeiten: der Zuschlag für Nacht, Sonntag, Feiertag

Wer nachts, sonntags oder an Feiertagen Dienst schiebt, bekommt eine steuerfreie Stundenzulage – wenn ein paar Bedingungen stimmen.

·Lesezeit ~4 Min

Das Wichtigste in Kürze

  • Die DUZ-Zulage entschädigt Dienst zu ungünstigen Zeiten (§ 3 EZulV) – und ist steuerfrei.
  • „Ungünstig“ sind Sonn- und Feiertage, bestimmte Samstage sowie Heiligabend/Silvester nach 12 Uhr – und nachts zwischen 20 und 6 Uhr.
  • Der Satz liegt bei rund 6,31 € je Stunde (seit April 2025 dynamisiert).
  • Es gibt sie erst ab einer Mindeststundenzahl pro Monat.

Was als „ungünstig“ zählt

Die Erschwerniszulagenverordnung (§ 3 EZulV) zählt genau auf, was ungünstige Zeiten sind: Sonntage und gesetzliche Feiertage, die Samstage vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr sowie der 24. und 31. Dezember nach 12 Uhr (sofern sie nicht auf einen Sonntag fallen) – und an den übrigen Tagen die Nachtstunden zwischen 20 und 6 Uhr.

Wie viel und ab wann

Pro Stunde Dienst zu diesen Zeiten gibt es rund 6,31 € (Stand der Verordnung; seit April 2025 wird der Betrag dynamisiert mit angehoben). Einen Anspruch hast du allerdings erst, wenn du in einem Kalendermonat mit mehr als fünf Stunden – beziehungsweise mehr als einem Achtel deiner wöchentlichen Arbeitszeit – zu ungünstigen Zeiten herangezogen wirst. Die Zulage ist steuerfrei.

DUZ ist nicht gleich Schichtzulage

Verwechsle die DUZ-Zulage nicht mit der Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten (Schicht- und Wechselschichtdienst, § 17a EZulV). Letztere gleicht den belastenden Rhythmuswechsel aus – unabhängig von Wochenenden – und wird steuerlich anders behandelt.

Was du wissen solltest

Die geleisteten Stunden werden über einen Forderungsnachweis abgerechnet; die Berechnung läuft über das Bundesverwaltungsamt. Wirst du infolge eines Dienstunfalls vorübergehend dienstunfähig, wird die Zulage auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate weitergezahlt.

Profi-Kniff: Dokumentier deine ungünstigen Stunden sauber und reich den Forderungsnachweis fristgerecht ein – sonst bleibt verdientes Geld liegen.

Quellen Erschwerniszulagenverordnung § 3: gesetze-im-internet.de · Besoldung & Zulagen: bundeswehr.de
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und gibt den Stand Juni 2026 wieder. Sätze, Stufen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die jeweils geltende Rechtslage und die Festsetzung der zuständigen Stelle. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall, Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Ist die DUZ-Zulage steuerfrei?
Ja. Die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (§ 3 EZulV) ist steuerfrei. Der Satz liegt bei rund 6,31 € je Stunde (seit April 2025 dynamisiert).
Wann gilt Dienst als „zu ungünstiger Zeit"?
An Sonn- und Feiertagen, bestimmten Samstagen, Heiligabend/Silvester nach 12 Uhr sowie nachts. Gezahlt wird erst ab einer Mindeststundenzahl pro Monat.

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