Zwei Wege in die Bundeswehr
Seit dem neuen Wehrdienst (1. Januar 2026) werden zwei Dinge oft verwechselt. Der eine Weg ist die Wehrerfassung im Rahmen des Wehrdienstes; der andere die freiwillige Bewerbung um eine militärische Laufbahn. Beide Wege führen über eine ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung – aber sie unterscheiden sich in Ablauf und Ziel.
Wichtig zur Begriffsklärung: Die Musterung ist die ärztliche Untersuchung, die deine Tauglichkeit feststellt. Das Auswahl- oder Eignungsfeststellungsverfahren ist das umfassendere Verfahren im Karrierecenter, das zusätzlich Computertest, Sporttest und Interview umfasst.
Die Wehrerfassung im neuen Wehrdienst
Alle Männer ab Geburtsjahrgang 2008 erhalten einen Fragebogen mit einer Bereitschaftserklärung, den sie verpflichtend ausfüllen müssen. Frauen erhalten den Fragebogen ebenfalls, können ihn aber freiwillig beantworten. Auf Basis dieser Erfassung wird die Musterung schrittweise wieder eingeführt und soll ab Juli 2027 flächendeckend stattfinden.
Die Musterung: die ärztliche Untersuchung
Bei der Musterung prüft der ärztliche Dienst deine körperliche Eignung. Dazu gehören in der Regel ein allgemeiner Gesundheitscheck, die Messung von Größe, Gewicht und Blutdruck, ein Seh- und ein Hörtest sowie ein Arztgespräch. Am Ende steht dein Tauglichkeitsgrad, der darüber entscheidet, ob und für welche Verwendungen du eingesetzt werden kannst.
Tauglichkeitsgrade T1 bis T5
Grundlage der Einstufung ist die Zentrale Dienstvorschrift A-1340/59. Für Bewerberinnen und Bewerber sind vor allem diese Grade relevant:
- T1 – voll wehrdienstfähig, in allen Laufbahnen einsetzbar.
- T2 – verwendungsfähig mit Einschränkungen (z. B. Körpergröße, Brille, leichte Allergie). Für die Offizierlaufbahn ist mindestens T2 erforderlich.
- T3 – deutliche Einschränkungen; seit 2018 wieder für freiwillig Wehrdienstleistende vorgesehen.
- T4 – vorübergehend nicht wehrdienstfähig (z. B. eine noch ausheilende Verletzung).
- T5 – nicht wehrdienstfähig (schwere oder chronische Erkrankung); man wird ausgemustert.
Für Reservistinnen und Reservisten existiert zusätzlich der Grad T6. Frauen müssen in Deutschland nicht zur Musterung; sie erhalten den Fragebogen freiwillig.
Das Eignungsfeststellungsverfahren im Karrierecenter
Wer sich um eine Laufbahn bewirbt, wird zum Auswahlverfahren in ein Karrierecenter mit Assessment eingeladen – unter anderem in Berlin, Düsseldorf, Mainz, Erfurt, Hannover, München, Stuttgart und Wilhelmshaven. Zuständig ist meist das Karrierecenter deines Bundeslands. Zwei Ausnahmen: Für die Marine ist Wilhelmshaven zuständig, für die Offizierlaufbahn das Assessment-Center für Führungskräfte in Köln. Je nach Laufbahn dauert das Verfahren ein bis drei Tage; Unterkunft und Verpflegung stellt die Bundeswehr.
Die Stationen im Auswahlverfahren
- Computertest (CAT): computergestütztes Testen von Persönlichkeit und kognitiven Fähigkeiten; Inhalte und Schwerpunkte richten sich nach der Laufbahn.
- Sporttest: der Basis-Fitness-Test (BFT).
- Ärztliche Untersuchung: Festlegung des Tauglichkeitsgrads (siehe oben).
- Eignungsdiagnostisches Interview: ein Gespräch zu Motivation, Stärken und Eignung.
- Einplanungsgespräch: Abgleich von Eignung, Wünschen und freien Stellen.
Die Reihenfolge der Stationen kann variieren – du wirst in eine Gruppe eingeteilt und bekommst einen Laufzettel, damit Wartezeiten kurz bleiben.
Was sich je nach Laufbahn unterscheidet
Die Musterung selbst ist weitgehend einheitlich. Was sich unterscheidet, sind Umfang, Schwerpunkte und Voraussetzungen des Auswahlverfahrens – je nach Laufbahn:
- Auswahlverfahren für Mannschaften
- Auswahlverfahren für Unteroffiziere & Feldwebel
- Auswahlverfahren für Offiziere
Hinweis: Kriegsdienstverweigerung
Das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern, ist ein Grundrecht und gilt unabhängig von deiner Tauglichkeit – auch wer als T1 oder T2 gemustert wird, kann einen KDV-Antrag stellen. Der Antrag ist schriftlich zu begründen und kann unabhängig vom Zeitpunkt der Musterung eingereicht werden. Dies ist nur ein allgemeiner Hinweis; verbindliche Auskunft geben die zuständigen Stellen.
Eingeplant – und dann?
Sobald du eingeplant bist, beginnt auch die Verantwortung für deine eigene Absicherung. Welcher Schutz von Anfang an sinnvoll ist – und was die staatliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit wirklich leistet – liest du im Ratgeber Dienstunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit. Zum Sporttest siehe BFT und SGT.