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Ratgeber · Bewerbung

Musterung & Auswahlverfahren der Bundeswehr

Wehrerfassung, Musterung (T1–T5) und das Eignungsfeststellungsverfahren im Karrierecenter – der Überblick, was Bewerber erwartet.

·Lesezeit ~8 Min

Zwei Wege in die Bundeswehr

Seit dem neuen Wehrdienst (1. Januar 2026) werden zwei Dinge oft verwechselt. Der eine Weg ist die Wehrerfassung im Rahmen des Wehrdienstes; der andere die freiwillige Bewerbung um eine militärische Laufbahn. Beide Wege führen über eine ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung – aber sie unterscheiden sich in Ablauf und Ziel.

Wichtig zur Begriffsklärung: Die Musterung ist die ärztliche Untersuchung, die deine Tauglichkeit feststellt. Das Auswahl- oder Eignungsfeststellungsverfahren ist das umfassendere Verfahren im Karrierecenter, das zusätzlich Computertest, Sporttest und Interview umfasst.

Die Wehrerfassung im neuen Wehrdienst

Alle Männer ab Geburtsjahrgang 2008 erhalten einen Fragebogen mit einer Bereitschaftserklärung, den sie verpflichtend ausfüllen müssen. Frauen erhalten den Fragebogen ebenfalls, können ihn aber freiwillig beantworten. Auf Basis dieser Erfassung wird die Musterung schrittweise wieder eingeführt und soll ab Juli 2027 flächendeckend stattfinden.

Die Musterung: die ärztliche Untersuchung

Bei der Musterung prüft der ärztliche Dienst deine körperliche Eignung. Dazu gehören in der Regel ein allgemeiner Gesundheitscheck, die Messung von Größe, Gewicht und Blutdruck, ein Seh- und ein Hörtest sowie ein Arztgespräch. Am Ende steht dein Tauglichkeitsgrad, der darüber entscheidet, ob und für welche Verwendungen du eingesetzt werden kannst.

Tauglichkeitsgrade T1 bis T5

Grundlage der Einstufung ist die Zentrale Dienstvorschrift A-1340/59. Für Bewerberinnen und Bewerber sind vor allem diese Grade relevant:

  • T1 – voll wehrdienstfähig, in allen Laufbahnen einsetzbar.
  • T2 – verwendungsfähig mit Einschränkungen (z. B. Körpergröße, Brille, leichte Allergie). Für die Offizierlaufbahn ist mindestens T2 erforderlich.
  • T3 – deutliche Einschränkungen; seit 2018 wieder für freiwillig Wehrdienstleistende vorgesehen.
  • T4 – vorübergehend nicht wehrdienstfähig (z. B. eine noch ausheilende Verletzung).
  • T5 – nicht wehrdienstfähig (schwere oder chronische Erkrankung); man wird ausgemustert.

Für Reservistinnen und Reservisten existiert zusätzlich der Grad T6. Frauen müssen in Deutschland nicht zur Musterung; sie erhalten den Fragebogen freiwillig.

Das Eignungsfeststellungsverfahren im Karrierecenter

Wer sich um eine Laufbahn bewirbt, wird zum Auswahlverfahren in ein Karrierecenter mit Assessment eingeladen – unter anderem in Berlin, Düsseldorf, Mainz, Erfurt, Hannover, München, Stuttgart und Wilhelmshaven. Zuständig ist meist das Karrierecenter deines Bundeslands. Zwei Ausnahmen: Für die Marine ist Wilhelmshaven zuständig, für die Offizierlaufbahn das Assessment-Center für Führungskräfte in Köln. Je nach Laufbahn dauert das Verfahren ein bis drei Tage; Unterkunft und Verpflegung stellt die Bundeswehr.

Die Stationen im Auswahlverfahren

  • Computertest (CAT): computergestütztes Testen von Persönlichkeit und kognitiven Fähigkeiten; Inhalte und Schwerpunkte richten sich nach der Laufbahn.
  • Sporttest: der Basis-Fitness-Test (BFT).
  • Ärztliche Untersuchung: Festlegung des Tauglichkeitsgrads (siehe oben).
  • Eignungsdiagnostisches Interview: ein Gespräch zu Motivation, Stärken und Eignung.
  • Einplanungsgespräch: Abgleich von Eignung, Wünschen und freien Stellen.

Die Reihenfolge der Stationen kann variieren – du wirst in eine Gruppe eingeteilt und bekommst einen Laufzettel, damit Wartezeiten kurz bleiben.

Was sich je nach Laufbahn unterscheidet

Die Musterung selbst ist weitgehend einheitlich. Was sich unterscheidet, sind Umfang, Schwerpunkte und Voraussetzungen des Auswahlverfahrens – je nach Laufbahn:

Hinweis: Kriegsdienstverweigerung

Das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern, ist ein Grundrecht und gilt unabhängig von deiner Tauglichkeit – auch wer als T1 oder T2 gemustert wird, kann einen KDV-Antrag stellen. Der Antrag ist schriftlich zu begründen und kann unabhängig vom Zeitpunkt der Musterung eingereicht werden. Dies ist nur ein allgemeiner Hinweis; verbindliche Auskunft geben die zuständigen Stellen.

Eingeplant – und dann?

Sobald du eingeplant bist, beginnt auch die Verantwortung für deine eigene Absicherung. Welcher Schutz von Anfang an sinnvoll ist – und was die staatliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit wirklich leistet – liest du im Ratgeber Dienstunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit. Zum Sporttest siehe BFT und SGT.

Quellen Voraussetzungen & Laufbahnen: bundeswehr.de · Musterung im neuen Wehrdienst: bundeswehr.de
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information (Stand 06/2026). Verfahren, Voraussetzungen und Tauglichkeitsregeln können sich ändern; maßgeblich sind die offiziellen Vorgaben der Bundeswehr (u. a. ZDv A-1340/59). Angaben ohne Gewähr. Dieser Text ersetzt keine individuelle Beratung.
Ist die Musterung dasselbe wie das Auswahlverfahren?
Nein. Die Musterung ist die ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung. Das Auswahlverfahren (Eignungsfeststellung) im Karrierecenter umfasst zusätzlich Computertest, Sporttest und Interview.
Welche Tauglichkeit brauche ich?
Für die meisten Laufbahnen genügt T1 oder T2. Für die Offizierlaufbahn ist mindestens T2 erforderlich; T5 bedeutet nicht wehrdienstfähig.
Wo findet das Auswahlverfahren statt?
In einem Karrierecenter mit Assessment, meist in deinem Bundesland. Für die Marine ist Wilhelmshaven zuständig, für Offiziere das Assessment-Center für Führungskräfte in Köln.
Müssen Frauen zur Musterung?
Nein. In Deutschland besteht für Frauen keine Musterungspflicht; sie erhalten den Fragebogen und können ihn freiwillig ausfüllen.
Wie lange dauert das Auswahlverfahren?
Je nach Laufbahn ein bis drei Tage. Unterkunft und Verpflegung stellt die Bundeswehr.

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