Was sind die Individuellen Grundfertigkeiten (IGF)?
Die Individuellen Grundfertigkeiten (IGF) sind allgemeine militärische Fertigkeiten, die jede Soldatin und jeder Soldat ab der Grundausbildung erwirbt, beherrschen und jährlich nachweisen muss – unabhängig von Dienstzeit, Verwendung oder Dienstgrad. Sie sind die Grundlage für nahezu jede weitere militärische Ausbildung und sollen die individuelle Einsatzfähigkeit sicherstellen.
Geregelt sind sie in der Zentralanweisung A1-221/0-24 („Ausbildung und Erhalt der individuellen Grundfertigkeiten und der körperlichen Leistungsfähigkeit“), herausgegeben vom Kommando Streitkräftebasis.
IGF und KLF – der Unterschied
In der Praxis wird oft pauschal von „IGF“ gesprochen. Genau genommen besteht das jährliche Pflichtprogramm aus zwei Teilen:
- IGF (militärische Grundfertigkeiten): Schießen, ABC-Abwehr und Sanitätsausbildung.
- KLF (körperliche Leistungsfähigkeit): Basis-Fitness-Test, Marsch und Schwimmen.
Beide zusammen werden als IGF/KLF-Leistungen bezeichnet.
Die militärischen Grundfertigkeiten im Einzelnen
- Schießen: der treffsichere Schuss mit der zugeordneten Waffe (z. B. dem Gewehr G36). Die Schießfertigkeit wird über festgelegte Schießübungen nachgewiesen.
- ABC-Abwehr: die sichere Handhabung der persönlichen ABC-Schutzausstattung (etwa der Schutzmaske) und elementare Selbstschutzmaßnahmen gegen atomare, biologische und chemische Gefahren.
- Sanitätsausbildung: die Selbst- und Kameradenhilfe bzw. die Befähigung als Einsatzersthelfer – Erste Hilfe, die auch unter Gefechtsbedingungen funktioniert.
Die körperliche Leistungsfähigkeit (KLF)
- Basis-Fitness-Test (BFT): Pendellauf, Klimmhang und 1000-Meter-Lauf. Den Ablauf erklären wir im Ratgeber Basis-Fitness-Test (BFT).
- Marsch: ein 6-Kilometer-Marsch mit rund 15 Kilogramm Gepäck.
- Schwimmen: das Kleiderschwimmen als Nachweis der Schwimmfähigkeit in Bekleidung.
Die ärztliche Eignung: die AVU-IGF
Bevor du die Leistungen ablegst, steht deine gesundheitliche Eignung im Vordergrund. Seit dem 1. Januar 2019 prüft die „Allgemeine Verwendungsfähigkeitsuntersuchung auf Individuelle Grundfertigkeiten“ (AVU-IGF) ärztlich, ob du körperlich geeignet bist, an den IGF/KLF-Leistungen unbedenklich teilzunehmen. Diese Untersuchung erfolgt ab einem bestimmten Lebensalter in einem mehrjährigen Rhythmus und hat Fürsorge-Charakter – sie soll Überlastung vermeiden.
Wie du die IGF erfüllst
Die IGF/KLF-Leistungen werden in deiner Einheit organisiert und über das Jahr verteilt abgenommen. Geschossen wird auf der Standortschießanlage oder einem Truppenübungsplatz; ABC- und Sanitätsausbildung werden aufgefrischt und überprüft; der BFT, der Marsch und das Schwimmen werden separat abgenommen. Die erbrachten Leistungen werden dokumentiert. In der Realität ist die größte Hürde oft nicht die Leistung selbst, sondern Zeit und Planung – gerade in personalintensiven Verwendungen.
Was für Reservisten gilt
Auch beorderte Reservistinnen und Reservisten müssen die Leistungen nachweisen: die IGF in der Regel alle zwei Jahre, die körperliche Leistungsfähigkeit (KLF) jährlich. Die Abnahme organisieren unter anderem die Landesgruppen des Reservistenverbandes in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr.
Jährliche Pflicht – und wenn der Körper nicht mehr mitmacht?
Schießen in Ausrüstung, Marsch mit Gepäck, BFT: Die IGF zeigen, wie körperlich fordernd der Dienst bleibt. Wird jemand durch Verletzung oder Krankheit dienstunfähig, entscheidet die richtige Absicherung über die finanzielle Zukunft. Mehr dazu im Ratgeber Dienstunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit. Zur körperlichen Leistungsprüfung siehe Basis-Fitness-Test und SGT.