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Ratgeber · Bezüge

Stellen- und Erschwerniszulagen: Geld für besondere Aufgaben

Wer eine besondere Funktion ausübt oder unter erschwerten Bedingungen Dienst tut, bessert sein Grundgehalt mit Zulagen auf. Welche es gibt – und worauf du achten solltest.

·Lesezeit ~5 Min

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt zwei Familien: Stellenzulagen (für eine bestimmte Funktion oder Verwendung) und Erschwerniszulagen (für besonders belastende Tätigkeiten, geregelt in der EZulV).
  • Beispiele Stellenzulage: Seefahrerzulage (Schiff 350 €, U-Boot 700 € im Monat), Fliegerzulage.
  • Beispiele Erschwerniszulage: Fallschirmspringer rund 161 €, Spezialkräfte bis 1.125 € im Monat.
  • Mehrere Zulagen werden oft nicht voll nebeneinander gezahlt – es gibt Anrechnungsregeln.

Zwei Familien von Zulagen

Zusätzlich zum Grundgehalt kennt die Besoldung zwei Arten von Zuschlägen. Die Stellenzulage bekommst du für eine bestimmte, herausgehobene Funktion oder Verwendung – unabhängig davon, wie anstrengend sie im Einzelfall ist. Die Erschwerniszulage gleicht dagegen konkrete Belastungen oder Gefahren aus und ist in der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) geregelt. Welche Zulage greift, hängt also an deiner Verwendung und an den Bedingungen, unter denen du Dienst tust.

Stellenzulagen: Geld für die Funktion

  • 350/700 €Seefahrerzulage: Schiffsbesatzungen erhalten rund 350 €, U-Boot-Besatzungen rund 700 € im Monat – eine neue Zulage, die frühere Einzelzulagen zusammenfasst.
  • gestaffeltFliegerzulage: für fliegendes Personal (Luftfahrzeugführer, Waffensystemoffiziere, ständige Bordbesatzung) – die Höhe ist nach Verwendung gestaffelt und an aktive Flugtätigkeit geknüpft.
  • bis 192 €IT-Betrieb: für Verwendungen in zentralen IT-Einrichtungen, gestaffelt bis rund 192 € im Monat.

Erschwerniszulagen: Geld für die Belastung

  • 1.125 €Spezialkräfte: Kommandosoldaten und Kampfschwimmer erhalten rund 1.125 € im Monat; spezialisierte Kräfte rund 89 €.
  • 161 €Fallschirmspringer: rund 161 € im Monat im regelmäßigen Sprungdienst, rund 48 € in der Erhaltungsgruppe.
  • 134 €Bergführer: rund 134 € im Monat.
  • 86 €Einzelkämpfer-Ausbilder: rund 86 € im Monat.
  • 30 €Bunkerzulage: 30 € im Monat für ständigen Dienst in verbunkerten Anlagen.
  • 91 €/TagBesondere zeitliche Belastung: für mehrtägige Seefahrten oder einsatzvorbereitende Übungen rund 91 € je Tag.
  • variabelWeitere: Tauchen und Minentauchen, Kampfmittelbeseitigung sowie der Dienst zu ungünstigen Zeiten sind ebenfalls Erschwerniszulagen.

Worauf du achten musst

  • Anrechnung: Mehrere Zulagen werden häufig nicht voll addiert. Oft gilt: Eine Zulage wird neben einer anderen nur gezahlt, soweit sie diese übersteigt. Das volle Stapeln aller Zuschläge ist also die Ausnahme.
  • Voraussetzungen: Viele Zulagen sind an eine gültige Berechtigung und an die tatsächliche Ausübung geknüpft – etwa eine Mindestzahl an Sprüngen oder Flügen. Fällt die Voraussetzung weg, entfällt auch die Zulage.
  • Steuer: Erschwerniszulagen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Eine wichtige Ausnahme sind die steuerfreien Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtdienst (Dienst zu ungünstigen Zeiten).

Profi-Kniff: Prüf bei jedem Verwendungswechsel, welche Zulage greift – und ob du Berechtigungen (Sprung-, Tauch- oder Flugnachweise) aktiv halten musst, damit die Zulage nicht wegfällt. Bei der Geldplanung gilt: Funktionsabhängige Zulagen können mit einem Wechsel enden, sind also kein fester Bestandteil fürs Dauerbudget.

Quellen Erschwerniszulagenverordnung: gesetze-im-internet.de · Zulagen der Bundeswehr: bundeswehr.de
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung (Stand Juni 2026). Die genannten Beträge sind Orientierungswerte und können sich ändern (die EZulV wurde zuletzt 2025 angepasst); maßgeblich sind die jeweils geltende Rechtslage und die Festsetzung der zuständigen Stelle. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall, Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Welche Arten von Zulagen gibt es?
Zwei Familien: Stellenzulagen (für eine bestimmte Funktion, z. B. Seefahrer- oder Fliegerzulage) und Erschwerniszulagen (für besonders belastende Tätigkeiten, z. B. Fallschirmspringer).
Werden mehrere Zulagen voll nebeneinander gezahlt?
Oft nicht – es gibt Anrechnungsregeln. Welche Zulage in welcher Höhe greift, hängt von Funktion und Verwendung ab.

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