Das Wichtigste in Kürze
- Der neue Wehrdienst (seit 1. Januar 2026) zahlt rund 2.600 Euro brutto im Monat; wer sich ab zwölf Monaten verpflichtet, wird Soldat auf Zeit.
- Soldaten auf Zeit können eine Verpflichtungsprämie nach § 44 BBesG erhalten – neu geordnet seit der „Zeitenwende“.
- Bei priorisierten Bedarfen gibt es eine feste Prämie von 5.413,98 Euro pro Verpflichtungsjahr.
- Prämien sind steuerpflichtig und werden frühestens nach sechs Monaten Dienstzeit gezahlt.
Der neue Wehrdienst zahlt mehr
Seit dem 1. Januar 2026 gilt der neue Wehrdienst – freiwillig, aber mit Wehrerfassung und Musterung für die jüngeren Jahrgänge. Um den Dienst attraktiver zu machen, wurde die Vergütung deutlich angehoben: Im neuen Wehrdienst sind es rund 2.600 Euro brutto im Monat, für Soldaten auf Zeit nach Berichten sogar rund 2.700 Euro brutto inklusive Unterbringung. Wer sich für mindestens zwölf Monate verpflichtet, erhält den Status Soldat auf Zeit – mit den entsprechenden besoldungs- und versorgungsrechtlichen Regeln.
Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit
Zusätzlich zum Sold kann es eine Verpflichtungsprämie nach § 44 BBesG geben. Sie soll die personelle Einsatzbereitschaft sichern und greift dort, wo besonders dringend Personal gebraucht wird – bei der Erstverpflichtung, bei einer Weiterverpflichtung (umgangssprachlich „Treueprämie“) oder um einen bestimmten Dienstposten zu besetzen.
- Allgemein: bis zum Zweifachen des Anfangsgrundgehalts der jeweiligen Besoldungsgruppe je Verpflichtungsjahr.
- Schlüsselpersonal: für besonders einsatzrelevante Verwendungen bis zum Dreieinhalbfachen des Anfangsgrundgehalts je Jahr.
- Priorisierte Bedarfe (neu): eine feste Prämie von 5.413,98 Euro pro Verpflichtungsjahr – unabhängig von Laufbahn und Dienstgrad. Das schafft Planungssicherheit schon bei der Bewerbung.
Worauf du achten musst
- Kein Automatismus: Die Prämie „kann“ gewährt werden – ob und wie viel, hängt von deiner Verwendung und vom Bedarf ab. Lässt du dir die Höhe und den Zeitraum schriftlich festsetzen.
- Wartezeit: Gezahlt wird frühestens nach sechs Monaten Dienstzeit.
- Bindung: Die Prämie hängt an der zugesagten Verpflichtungszeit. Wer vorzeitig ausscheidet, muss mit einer (anteiligen) Rückforderung rechnen.
- Steuer: Anders als der steuerfreie Auslandsverwendungszuschlag ist die Verpflichtungsprämie steuerpflichtiger Arbeitslohn – rechne also mit dem Netto, nicht mit dem Brutto.
Profi-Kniff: Klär vor der Unterschrift, ob deine geplante Verwendung zu den priorisierten Bedarfen zählt – das entscheidet über die feste Prämie. Und behandle eine größere Einmalprämie nicht als Konsum-, sondern als Planungsgeld: Ein Teil davon ist gut in Altersvorsorge oder die Anschluss-Absicherung investiert.