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Ratgeber · Bezüge & Steuer

Netto‑Sold 2026 – was sich für Soldaten ändert

Ab 2026 fällt die Mindestvorsorgepauschale weg. Für Soldaten heißt das: ein paar Euro weniger Netto im Monat – aber Schluss mit der Steuernachzahlung am Jahresende und mit der Pflicht zur Steuererklärung. Wir erklären, was dahintersteckt.

·Lesezeit ~6 Min

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Mindestvorsorgepauschale. Die Lohnsteuer wird nicht mehr mit einem fiktiven Vorsorgebetrag, sondern mit den tatsächlichen Beiträgen gerechnet.
  • Folge: monatlich wird etwas mehr Lohnsteuer einbehalten – das Netto sinkt um rund 40 bis 50 € (je nach Verdienst und Steuerklasse).
  • Dafür entfällt die Steuernachzahlung am Jahresende und die bisherige Pflicht zur Steuererklärung.
  • Insgesamt zahlst du nicht mehr Steuer – der Jahresbetrag wird nur gleichmäßiger verteilt.
  • Die freiwillige Steuererklärung lohnt sich jetzt mehr denn je: Es wird eher zu viel einbehalten, das holst du dir zurück.

So war es bis 2025

Beim monatlichen Lohnsteuerabzug wurde bei allen Arbeitnehmern automatisch ein Vorsorgebetrag berücksichtigt – die sogenannte Mindestvorsorgepauschale in Höhe von rund 1.900 € im Jahr (in Steuerklasse III etwa 3.000 €). Dahinter steckt die Annahme, dass jeder Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlt.

Bei Soldaten passt diese Annahme aber nicht: Dank der freien Heilfürsorge zahlen sie diese Beiträge gar nicht in dieser Höhe. Dadurch wurde Monat für Monat zu wenig Lohnsteuer einbehalten – und am Jahresende verlangte das Finanzamt die Differenz zurück. Genau deshalb waren Soldaten bisher meist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben (Pflichtveranlagung), nur um diese Nachzahlung auszugleichen.

Was sich ab 2026 ändert

Mit der Neuregelung zum 1. Januar 2026 wird die Mindestvorsorgepauschale ersatzlos gestrichen. Stattdessen setzt die Bundeswehr beim Lohnsteuerabzug nur noch die Vorsorgeaufwendungen an, die du wirklich hast. Wer zum Beispiel nur einige Hundert Euro im Jahr für seine private Pflegepflicht- und Anwartschaftsversicherung zahlt, bei dem fließt auch nur dieser Betrag in die Rechnung ein – nicht mehr die fiktiven 1.900 €.

Weil der künstliche Abzug wegfällt, wird monatlich etwas mehr Lohnsteuer einbehalten. Dafür stimmt der Steuerabzug von Anfang an – die böse Überraschung am Jahresende bleibt aus.

Was das fürs Netto heißt – ein Beispiel

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Der Steuerdienstleister Steuer-Beamte.de rechnet es für einen Zeitsoldaten in A 7, Stufe 3 (ledig, keine Kinder, keine Vorsorgeaufwendungen) vor:

Lohn- und Kirchensteuerpro Jahr
2025 (mit Pauschale)5.721 €
2026 (ohne Pauschale)6.197 €
Differenz+476 € / Jahr

Das sind rund 40 € weniger Netto pro Monat; je nach Besoldungsgruppe und Steuerklasse liegen die Werte etwa zwischen 40 und 50 €. Besonders deutlich spüren es freiwillig Wehrdienstleistende ohne nennenswerte Vorsorgeaufwendungen. Wichtig: Das ist keine echte Mehrbelastung – der Jahressteuerbetrag bleibt gleich, er verteilt sich nur gleichmäßiger auf die Monate, statt geballt am Jahresende anzufallen.

Der gute Teil: keine Pflicht mehr – und höhere Erstattung

Zwei spürbare Verbesserungen kommen mit der Reform:

  • Die Pflicht zur Steuererklärung allein wegen der Vorsorgepauschale entfällt. Ein Soldat ohne weitere Einkünfte wird steuerlich behandelt wie jeder andere Arbeitnehmer – keine drohenden Versätungszuschläge mehr.
  • Weil jetzt eher zu viel Lohnsteuer einbehalten wird, fällt die Erstattung bei einer freiwilligen Erklärung höher aus. Steuer-Beamte.de schätzt im Schnitt rund 600 € mehr als bisher.

Freiwillige Steuererklärung: lohnt sich fast immer

Auch wenn die Pflicht wegfällt – das Geld holst du dir nur mit einer Erklärung zurück. Gerade Soldaten haben oft überdurchschnittlich viele absetzbare Posten. Voll absetzbar sind unter anderem:

  • Versicherungsbeiträge wie Pflegepflicht- und Anwartschafts-, Dienstunfähigkeits-, Unfall-, Privat- und Diensthaftpflichtversicherung.
  • Werbungskosten wie Entfernungspauschale, Reinigung der Uniform und Dienstkleidung sowie Arbeitsmittel (z. B. Ausrüstung).

Der steuerliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen bleibt übrigens bestehen (rund 1.900 € in Steuerklasse I bzw. 3.000 € in Steuerklasse III) – viele Soldaten schöpfen ihn durch ihre berufsbedingten Versicherungen ohnehin fast aus. Wie du beim Thema Steuererklärung vorgehst, steht im Ratgeber zur Steuererklärung für Soldaten.

Ein Blick auf die Lohnsteuerbescheinigung

In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung stand bei Soldaten bisher in Zeile 28 pauschal ein Betrag von 1.899,96 € – was regelmäßig für Verwirrung sorgte. Ab 2026 entfällt dieser pauschale Eintrag; ausgewiesen werden nur noch die tatsächlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung.

Fehlt dort jeder Eintrag, kann das zwei Gründe haben: ein Übermittlungsfehler – oder es wurde keine private Pflegepflichtversicherung abgeschlossen, obwohl diese für Soldaten gesetzlich Pflicht ist. Genau dieser Punkt wird oft übersehen; mehr dazu im Ratgeber zur Pflegepflichtversicherung.

Was du jetzt tun solltest

  • Finanzplanung anpassen: Rechne ab Januar 2026 mit rund 40 bis 50 € weniger Netto im Monat – kein Grund zur Sorge, aber gut zu wissen.
  • Pflegepflicht prüfen: Stelle sicher, dass deine gesetzlich vorgeschriebene private Pflegepflichtversicherung läuft.
  • Ab 2026 freiwillig abgeben: Sammle Belege für Versicherungen und Werbungskosten – die Erstattung dürfte höher ausfallen als früher.

Kurz gesagt: Unterm Strich ändert sich an deiner Steuerlast nichts – nur das Timing. Statt monatlich etwas zu viel Netto und einer Nachzahlung im Folgejahr stimmt der Abzug jetzt von Anfang an. Wer die freiwillige Erklärung macht, fährt am Ende oft sogar besser.

Quellen Wegfall der Mindestvorsorgepauschale (Soldaten): Steuer-Beamte.de · Situation bis 2025: Steuer-Beamte.de · Rechtsgrundlagen § 39b, § 46 EStG: gesetze-im-internet.de
Stand: Juni 2026. Die genannten Beträge (z. B. 5.721 € / 6.197 € sowie die geschätzten Erstattungen) sind Beispiel- und Schätzwerte von Steuer-Beamte.de und hängen vom Einzelfall ab. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Steuerberatung im Einzelfall; Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Warum sinkt mein Netto-Sold ab 2026?
Weil die Mindestvorsorgepauschale wegfällt. Bisher wurde im Lohnsteuerabzug ein fiktiver Vorsorgebetrag von rund 1.900 € unterstellt, den Soldaten wegen der freien Heilfürsorge gar nicht zahlen. Ab 2026 zählen nur die tatsächlichen Beiträge, dadurch wird monatlich etwas mehr Lohnsteuer einbehalten.
Zahle ich ab 2026 insgesamt mehr Steuern?
Nein. Der Jahressteuerbetrag bleibt derselbe, er wird nur gleichmäßiger über die Monate verteilt. Die Differenz von rund 40 bis 50 € pro Monat entspricht ungefähr dem, was man früher am Jahresende nachzahlen musste.
Muss ich ab 2026 noch eine Steuererklärung abgeben?
Die bisherige Pflicht zur Abgabe entfällt für Soldaten ohne besondere Umstände. Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich aber fast immer, weil jetzt eher zu viel Lohnsteuer einbehalten wird und viele berufsbedingte Ausgaben absetzbar sind.
Was kann ich als Soldat absetzen?
Voll absetzbar sind unter anderem Beiträge zur Pflegepflicht-, Dienstunfähigkeits-, Unfall-, Privat- und Diensthaftpflichtversicherung sowie Werbungskosten wie Entfernungspauschale, Reinigung der Uniform und Arbeitsmittel.

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