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Ratgeber · Familie

Heirat und erstes Kind als Soldat: was sich bei Geld und Absicherung ändert

Eine Hochzeit oder ein Baby ändert nicht nur dein Privatleben – auch bei Besoldung, Krankenversicherung und Steuer tut sich einiges. Ein Überblick, damit du nichts liegen lässt.

·Lesezeit ~6 Min

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Heirat steigt dein Familienzuschlag (Stufe 1, rund 150 Euro im Monat); je Kind kommt ein kinderbezogener Anteil dazu.
  • Deine Familie ist nicht über die Heilfürsorge versichert – Ehepartner und Kinder bekommen aber Beihilfe (70 % bzw. 80 %).
  • Steuerlich lohnt nach der Heirat ein Blick auf Steuerklasse und Ehegattensplitting; fürs Kind gibt es Kindergeld und Kinderfreibetrag.
  • Melde Heirat und Geburt früh – sonst verschenkst du Zuschlag und Leistungen.

Mehr Besoldung: der Familienzuschlag

Heiratest du, bekommst du zusätzlich zum Grundgehalt den Familienzuschlag der Stufe 1 – aktuell in der Größenordnung von rund 150 Euro im Monat (§ 40 BBesG). Kommt ein Kind dazu, für das du Kindergeld bekommst, erhöht sich der Zuschlag um einen kinderbezogenen Anteil von rund 130 Euro je Kind – ab dem dritten Kind deutlich mehr. Der Zuschlag wird monatlich mit dem Sold gezahlt und ist steuerpflichtig.

  • Nur einmal pro Paar: Sind beide Partner im öffentlichen Dienst, wird der Verheiratetenanteil zwischen euch aufgeteilt.
  • Früh melden: Heirat und Geburt solltest du zügig bei der Personalstelle anzeigen und die Nachweise einreichen – sonst kann dir Zuschlag verloren gehen.

Krankenversicherung: deine Familie ist nicht über die Heilfürsorge abgedeckt

Das ist der häufigste blinde Fleck. Du selbst bist über die Heilfürsorge versorgt – deine Familie aber nicht. Ehepartner und Kinder haben stattdessen einen Beihilfeanspruch: Die Beihilfe übernimmt bei Ehegatten 70 % und bei Kindern 80 % der Krankheitskosten. Den Rest deckst du über eine private Restkostenversicherung ab – oder ihr nutzt die gesetzliche Krankenversicherung, wenn die für euch günstiger ist.

  • Ehegatte: Der Beihilfeanspruch hängt unter anderem vom Einkommen des Ehepartners ab – das solltet ihr vorab prüfen.
  • Weltweit: Bei einer Auslandsversetzung gilt der Beihilfeanspruch der Familie auch im Ausland.
  • Rechtzeitig klären: Die Familien-Krankenversicherung sollte vor der Hochzeit bzw. zur Geburt stehen, damit keine Lücke entsteht.

Steuer: Heirat und Kind

Nach der Heirat lohnt ein Blick auf die Steuerklassen: Möglich sind die Kombinationen IV/IV, IV/IV mit Faktor oder III/V – und über das Ehegattensplitting kann sich, je nach Einkommensverhältnis, ein Vorteil ergeben. Für dein Kind gibt es Kindergeld (rund 250 Euro im Monat über die Familienkasse) sowie den Kinderfreibetrag, bei dem das Finanzamt automatisch die für dich günstigere Variante prüft.

Weitere Punkte für die neue Lebenslage

  • Elternzeit: Auch als Soldat kannst du Elternzeit nehmen. Sie wird bei der späteren Berechnung der Übergangsgebührnisse in der Regel nicht zu deinem Nachteil angerechnet.
  • Absicherung: Mit Familie wird der Hinterbliebenenschutz wichtiger – eine Risikolebensversicherung und eine Familien-Haftpflicht gehören jetzt auf die Liste, die Dienstunfähigkeitsabsicherung bleibt es.

Profi-Kniff: Erledige zwei Dinge zusammen, sobald die Heirat oder Geburt feststeht: Zuschlag bei der Personalstelle anzeigen – und im selben Zug die Krankenversicherung der Familie (Beihilfe plus Restkostenschutz) regeln. Genau das wird am häufigsten vergessen.

Quellen Familienzuschlag der Bundeswehr: bundeswehr.de · Stufen des Familienzuschlags § 40 BBesG: gesetze-im-internet.de
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung (Stand Juni 2026). Beträge, Beihilfesätze und steuerliche Regeln können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab; maßgeblich sind die geltende Rechtslage und die Festsetzung der zuständigen Stelle. Keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall, Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Was ändert sich bei der Besoldung, wenn ich heirate?
Dein Familienzuschlag steigt (Stufe 1, rund 150 € im Monat); je Kind kommt ein kinderbezogener Anteil dazu. Melde Heirat und Geburt früh, sonst verschenkst du Zuschlag.
Ist meine Familie über die Heilfürsorge versichert?
Nein. Ehepartner und Kinder bekommen aber Beihilfe (70 % bzw. 80 %) – den Rest deckt eine private Restkostenversicherung.

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