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Übergangsgebührnisse & Übergangsbeihilfe

Was steht dir als Soldat auf Zeit beim Ausscheiden zu? Hier siehst du die einmalige Übergangsbeihilfe und die monatlichen Übergangsgebührnisse – grobe Orientierung nach §§ 11, 12 SVG, ohne Gewähr.

Für die Berechnung zählt der Familienzuschlag nur bis Stufe 1 (Verheiratetenanteil) – Kinderanteile bleiben außen vor (§ 11 Abs. 3 SVG).
Berechnungsgrundlage (letzte Dienstbezüge × 0,9901)
Übergangsbeihilfe (einmalig)
Übergangsgebührnisse
Plus: Zuschuss zur Kranken- & Pflegeversicherung. Während des Bezugs der Übergangsgebührnisse übernimmt der Bund rund die Hälfte deiner KV-/PV-Beiträge (§ 11b SVG) – ob gesetzlich oder privat versichert, auf Antrag auch für familienversicherte Angehörige. Der Zuschuss entfällt, wenn dich ein Arbeitgeber bezuschusst.
Übergang planen – Termin buchen
Wichtig – keine Rechts- oder Steuerberatung. Grobe Schätzung (ohne Gewähr) nach §§ 11, 12 SVG. Anspruch besteht nur, wenn das Dienstverhältnis durch Ablauf der Dienstzeit oder Dienstunfähigkeit endet – nicht bei Übernahme als Berufssoldat und in der Regel nicht bei Entlassung auf eigenen Antrag oder aus Verschulden. Übergangsgebührnisse gibt es ab 4 Jahren Dienstzeit, die Übergangsbeihilfe ab mehr als 6 Monaten. Der Rechner zeigt die Standard-Staffelung ohne Minderungen: Ein vom Bund finanziertes Studium oder eine Ausbildung (z. B. an der Bundeswehr-Universität) sowie Freistellungszeiten am Dienstzeitende können die Bezugsdauer verkürzen – die genaue Dauer berechnet dein Berufsförderungsdienst (BFD). Beide Beträge sind brutto und steuerpflichtig (Übergangsgebührnisse lohnsteuerpflichtig; die Übergangsbeihilfe ist über die Fünftelregelung steuerbegünstigt). Den genauen Betrag liefert deine zuständige Stelle.