Das Wichtigste in Kürze
- Zum 1. Mai greift der zweite Besoldungsschritt: +2,8 % und neue Besoldungstabellen.
- Für 2021 bis April 2026 sind Nachzahlungen geplant – das zugrunde liegende Gesetz ist aber noch nicht beschlossen.
- Großübung Gelber Merkur 2026 angekündigt (8.–22. Mai).
- Der neue Wehrdienst läuft weiter – Wehrerfassung und Musterung im Aufbau.
Mehr Sold ab Mai – und Nachzahlungen in Aussicht
Zum 1. Mai 2026 greift der zweite Schritt der Besoldungsanpassung: Die Bezüge werden auf Basis neuer Tabellen festgesetzt und steigen nominell mindestens so stark, als wären sie linear um 2,8 Prozent erhöht worden. Der erste Schritt (+3,0 Prozent ab April 2025) läuft bereits über Abschlagszahlungen. Gleichzeitig wird die Tabellenstruktur umgebaut – unter anderem entfällt die bisherige Erfahrungsstufe 1, Berufseinsteiger starten höher. Zusätzlich sind für die Jahre 2021 bis April 2026 Nachzahlungen vorgesehen, um die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Unteralimentation auszugleichen – nach dem Entwurf rund 736 Millionen Euro, unter anderem eine Einmalzahlung für 2021 und Ausgleichszahlungen für Familien mit Kindern.
Was heißt das für dich? Die laufenden Erhöhungen kommen bereits als Abschlag aufs Konto. Die Nachzahlungen für die Vergangenheit hängen aber am Gesetz (BAlimentG), das noch nicht beschlossen ist – laut Bundeswehrverband fließen sie frühestens Ende 2026 oder Anfang 2027. Feste Beträge solltest du also noch nicht verplanen.
Großübung „Gelber Merkur 2026“ angekündigt
Die Bundeswehr hat eine deutschlandweite Übung unter Führung der Teilstreitkraft Cyber- und Informationsraum angekündigt: Vom 8. bis 22. Mai üben rund 1.200 Soldatinnen und Soldaten, teils als „freilaufende“ Lage auch im öffentlichen Raum.
Neuer Wehrdienst: Wehrerfassung läuft
Seit Januar gilt der neue Wehrdienst. Junge Männer ab Jahrgang 2008 erhalten einen Fragebogen, die Musterung wird schrittweise wieder aufgebaut – zunächst an den bestehenden Karrierecentern, weitere Musterungszentren sollen bis 2027 folgen.
Was heißt das für dich? Wer sich länger verpflichtet, wird Soldat auf Zeit – mit anderen besoldungs- und versorgungsrechtlichen Regeln als im freiwilligen Wehrdienst. Gut, das vor einer Unterschrift zu wissen.